GEWÄSSERORDNUNG 2024 des ASV Wölfersheim
" gültig bis auf Widerruf "

Das Mitglied verpflichtet sich zur genauen Beachtung der für die Ausübung der Fischerei maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen, Vollzugsvorschriften, Gewässerordnung und Sonderregelungen.
Insbesondere gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
Hessisches Fischereigesetz (HFischG), Verordnung über die gute fachliche Praxis
in der Fischerei und den Schutz der Fische, Tierschutzgesetz (TierSchG),
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und hessisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG),
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. Fauna Flora Habitat Richtlinie (FFH)
in der jeweils gültigen Fassung.

Kontrolle und Ausweise:
Jedes Mitglied des ASV Wölfersheim ist zur einfachen Kontrolle berechtigt.
Jeder bestellte Fischereiaufseher ist zur erweiterten Kontrolle berechtigt.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist zwingend Folge zu leisten.

Mitzuführen sind:
Gültiger Jahresfischereischein (Jugend 10 - 16 Jahre Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe), Mitgliedsausweis, Gewässerordnung, Fangstatistik, Maßband, Waage, Kugelschreiber. Gültige Bootserlaubniskarte beim Nutzen eines Futterbootes und beim Fischen mit Boot in den erlaubten Bereichen oder
die Mitglieder App mit Maßband u. hinterlegtem gültigen Jahresfischereischein,
bei Jugend 10 - 16 Jahre die Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe.
Alle Papiere sind auf Verlangen den bestellten Gewässeraufseher auszuhändigen oder die Mitglieder App zum Scannen vorzuzeigen.

Fangbeschränkung Stück je Fischart
(Zander, Hecht, Aal, Barsch, Waller, Karpfen, Schleie, Rotfeder):

Je 3 pro Woche / 6 pro Monat / 15 pro Jahr

Forellen:
9 pro Woche / 18 pro Monat / 30 pro Jahr.

Gesamtfang jedoch nicht mehr
als 5 kg pro Woche, 15 kg pro Monat, 25 kg pro Jahr.
Einzelexemplare ausgenommen.

Zum Gesamtfang zählen auch Rotaugen und Brassen
die ab einer Größe (Rotaugen 20cm, Brassen 35cm) einzeln mit Länge und Gewicht einzutragen sind.

Sonstige Weißfische die gesetzlich keine Schonzeit oder Mindestmaß haben,
sowie Rotaugen (kleiner 20cm) und Brassen (kleiner 35cm) brauchen nicht eingetragen zu werden.

Gefangene Fische sind sofort nach Entnahme in die Fangstatistik einzutragen

SONDERREGELUNGEN FÜR:
Die Benutzung von Booten, Futterbooten, Distanzfischen und Fließgewässer
Das Angeln vom Boot ist nur für Mitglieder des ASV Wölfersheim mit gültiger Bootserlaubniskarte und nur am Tgb. Inheiden / Trais-Horloff und Tgb. Wölfersheim gestattet.
Eine Bootserlaubniskarte ist auch für das Nutzen von Futterbooten vorgeschrieben.
Jugendliche dürfen nur in Begleitung Erwachsener Mitglieder nach vorstehenden Regelungen vom Boot fischen.
Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht und gilt für alle Bootsangler.
Schongebiete dürfen nicht befischt und befahren werden, das gilt auch für Futterboote.
Die Benutzung von Bootsmotoren jeder Art auch von Elektromotoren (ausgenommen Futterboote mit Elektromotor) ist an allen Gewässern untersagt. Schleppen ist erlaubt.

Für den Tagebau See Inheiden / Trais Horloff gilt:
Auf Badegäste ist besondere Rücksicht zu nehmen, sie haben stets Vorrang, nötigenfalls ist das Fischen einzustellen.

Untersagt sind, die Uferzonen mit dem Boot im Abstand von weniger als 20 Meter zu befahren oder dort zu ankern, genauso wie das Befahren der südwestlichen Buchten, darin zu ankern oder zu fischen.
Erlaubt ist, das Fischen vom Boot, Kajak oder Bellyboot außerhalb der 20 Meter Zonen, das Schleppen, das Fischen in die Uferzonen hinein, jedoch nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 20 Metern zu den Ufern.

Distanzfischen:
Ist, außer in Inheiden / Trais Horloff, an allen Gewässern des ASV Wölfersheim unter nachstehenden Bedingungen gestattet. 
Beim Befahren der Gewässer mit Booten (auch Futterbooten) darf kein anderer Angler behindert werden und kein anderer Angelplatz blockiert werden, wenn dieser bereits besetzt ist oder bezogen werden soll. Durch Abspannen dürfen keine anderen Angelmöglichkeiten eingeschränkt werden. Abspannen am Ufer entlang ist nur dort erlaubt wo keine weiteren Angelmöglichkeiten bestehen. Im Zweifelsfall hat der Distanzfischer die Abspannung zu entfernen. Er kann entweder normal weiter Fischen oder hat den Platz zu räumen. 
Beim Distanzfischen ist die Schnur abzusenken und eine Boje in den Farben gelb oder orange in der Größe von mindestens 10 x 12 cm oder eine entsprechende Stab-Boje gut sichtbar zu setzen. Andere Markierungen sind nicht zulässig.
Alle Hilfsmittel sind nach Beendigung des Angelns unbedingt wieder zu entfernen.
Es ist besondere Rücksicht auf andere Nutzer, Vögel und Tiere am Wasser zu nehmen.

Im Bereich unserer Gewässerstrecke durchfließt die Wetter die Naturschutzgebiete Breitwiesen und Salzwiesen.
Der Mühlbach darf generell von ASV - Mitgliedern nicht befischt werden. Von der Gemarkungsgrenze Oppershofen (Schild Nr. 1), bis ca. Höhe Steinfurther Hauptstr. 114 (Schild Nr. 2), darf nur auf der rechten Uferseite in Fließrichtung, vom 16. Juni bis Ende Februar gefischt werden. Von der Steinbrücke nach dem Sportplatz in Richtung Wisselsheim (Schild Nr. 3 bis Schild Nr.4) darf nur auf der linken Uferseite in Fließrichtung gefischt werden. Bei Unsicherheiten unbedingt erst beim Vorstand nachfragen.
Es ist verboten, die Naturschutzgebiete außerhalb der Wege zu befahren oder zu betreten.

Nicht gestattet sind insbesondere: Schonzeiten und Entnahmemaße
Es ist verboten, Tiere folgender Arten während der Schonzeit oder wenn ihre Länge außerhalb des Entnahmemaßes liegt zu fangen oder zu entnehmen:
Fischart Schonzeit Entnahmemaß
Aal 15.09. - 01.03. 50 - 70 cm
Äsche 01.03. - 15.05. 30 - 45 cm
Atlantische Forelle
(Bach,- Meer-, Seeforellen)
01.10. - 31.03. 25 - 60 cm
Barbe 01.05. - 30.06. 40 - 60 cm
Hecht 01.02. - 15.04. 50 - 90 cm
Karpfen (Wildform) 15.03. - 31.05. 45 - 60 cm
Karpfen (Teichform) ohne 45 - 60 cm
Moderlieschen 01.05. - 30.06. --
Nase 15.03. - 30.04. 25 - 40 cm
Rotfeder 15.03. - 31.05. 20 - 30 cm
Schleie 01.05. - 30.06. 25 - 45 cm
Zander ohne ab 50 cm

Für den Zander in unseren Gewässern gilt ein Entnahmeverbot vom 01.02. – 15.04.
Beachten Sie bitte auch unbedingt die Fangverbote gemäß der HFischV

(Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische) wie z.B. Karausche, Atlantischer Stör und Andere

Keinen Schonzeiten und Mindestmaßen unterliegen:
Brachse (Blei), Rapfen, Ukelei, Flussbarsch, Rotauge, Wels, Regenbogenforelle.

Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln die nach dem HFischG dem Fangverbot unterliegen, sind wenn sie lebend dem Wasser entnommen werden, unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt in das Fangwasser zurückzusetzen. Muss mit ihrem Verenden gerechnet werden, sind sie zu töten und unverzüglich zu begraben, sofern eine andere Beseitigung nicht vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn sie tot angelandet werden.

Gewässerverschmutzungen, Fischsterben, o. ä. bitte sofort dem Vorstand oder der nächsten Polizeidienststelle melden. 
Der ASV Wölfersheim haftet nicht für Schädigungen der Gesundheit und / oder Verlust von Vermögenswerten der Angler. 
Bei einem Verstoß gegen die Gewässerordnung kann der Angelerlaubnisschein entschädigungslos eingezogen werden.

Angelsportverein Wölfersheim und Umgebung e. V.
Der Vorstand