Stellplätze am Tagebausee Wölfersheim

Platzordnung

  1. Die Genehmigung und Zuweisung eines Stellplatzes obliegt dem Vorstand des ASV-Wölfersheim.
    Der Zutritt zum Stellplatz ist nur den Stellplatznutzern und deren Besuchern, Mitgliedern des ASV-Wölfersheim, sowie Mitgliedern der Gemeindevertretung Wölfersheim gestattet.
  2. Dem Platzwart obliegt die Überwachung und Durchsetzung der Platzordnung. Er ist berechtigtdie Ausweispapiere eines jeden Stellplatznutzers oder Besuchers in Augenschein zu nehmen. Seinen Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  3. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Stellplatzgelände. Alkoholgenuss bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist untersagt.
  4. Auf dem Stellplatzgelände dürfen nur mobile Unterkunftsmöglichkeiten aufgestellt werden. Bauliche Veränderungen, wie Festausbau, Umbauungen, Überdachungen oder Ähnliches, sowie das aufstellen von Masten, deren Höhe 5,00 Meter nicht überschreiten dürfen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes ASV Wölfersheim.
  5. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur zur An-und Abfahrt und nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo erlaubt. 
    Nach An-und Abfahrt ist das Tor des Abstellplatzes zu verschließen.
    Das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet, keinesfalls auf den Zufahrtswegen zu den Stellplätzen, weder innerhalb noch außerhalb des Stellplatzgeländes. Waschen von Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.
  6. Unterhaltungsgeräte sind nur mit solcher Lautstärke zu betreiben, dass Störungen der Nachbarn ausgeschlossen sind. Mit Rücksicht auf die Erholungssuchenden ist in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr, sowie von 22:00 bis 6:00 Uhr jeglicher Lärm zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen. 
    Übermäßiger Alkoholgenuss, der zu unnötigen Ruhestörungen und zu Streitfällen führt, ist zu unterlassen.
    Den Aufforderungen des Platzwartes ist unverzüglich und ohne Widerrede Folge zu leisten. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen.
  7. Offene Feuerstellen (Lagerfeuer u. ä.) sind im Stellplatzgelände und in unmittelbarer Nähe nicht gestattet. Für die Lagerung von Gasflaschen sind besondere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die in den „Technischen Regeln Flüssiggas“, herausgegeben vom Verband für Flüssiggas (VFG) sowie in den Regeln des Deutschen Vereins von Gas-und Wasserfachmännern e. V. (DVGW) festgelegt sind.
    Regelmäßige TÜV-Prüfungen der Gasgeräte sind durchzuführen (Vorschrift).
  8. Der Stellplatz und die übrigen Wege sind sauber zu halten, Rasen und Unkraut kurz zu halten.
    Das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen ist erst nach Rücksprache mit dem Platzwart möglich.
    Für Müllentsorgung ist jeder Stellplatznutzer selbst verantwortlich.
    Gemeinschaftstoiletten sind durch Ihre Nutzer sauber zu halten.
    Um die Sauberkeit zu gewährleisten erstellt der Platzwart einen Reinigungsplan, der auch dessen Einhaltung überwacht.
  9. Das Angeln im Stellplatzgelände ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des ASV-Wölfersheim und Inhaber von Gästebegleitkarten gestattet. Die von den Stellplatznutzern errichteten Angelstege können von allen ASV Mitgliedern genutzt werden. Die Gewässerordnung ist einzuhalten.
  10. Die Kündigung eines Stellplatzes ist dem ASV Vorstand schriftlich, bis spätestens 30. September eines Geschäftsjahres, mitzuteilen.
    Nach Kündigung des Stellplatzes ist Dieser bis spätestens 15. Januar des Folgejahres zu räumen und in seinen Urzustand zu versetzen.
    Bei Kündigung durch den Vorstand oder Ausschluss aus dem Verein gilt gleichzeitig der Stellplatz als gekündigt und ist innerhalb von 4 Wochen zu räumen und in seinen Urzustand zu versetzen.
    Räumungs-bzw. Sanierungskosten trägt der Stellplatznutzer.
  11. Für Unfälle und / oder Beschädigungen übernimmt der ASV-Wölfersheim keinerlei Haftung.


Gültig ab 01. Juni 2015