Geschäftsordnung des ASV Wölfersheim und Umgebung e.V.


§ 1 Geltungsbereich, Zweck und Beschlussfassung
  1. Die Geschäftsordnung gilt für alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung, soweit diese keine Satzungsänderung darstellen, bzw. erfordern. Im Recht steht die Satzung vor der Geschäftsordnung.
  2. Die Geschäftsordnung soll gewährleisten, dass Mitgliederbeschlüsse flexibel umzusetzen sind, ohne eine Satzungsänderung vornehmen zu müssen.
  3. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung und binden nach Bekanntgabe jedes Mitglied. Als Bekanntgabe reicht ein aktueller Aushang im Vereinsheim. Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, eine Änderung der Geschäftsordnung stellt keine Satzungsänderung dar und bedarf nicht der Eintragung ins Registergericht.
§ 2 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge für aktive Mitgliedschaft ab 2009
Aufnahmegebühren Mitgliedsbeitrag § 3 Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten
Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen der allgemeinen Abgabenordnung und Reisekostensätze des Verbandes, dem der Verein angehört. Unbeachtet diesen Vorschriften gelten vereinsinterne Höchstgrenzen für nachstehend aufgeführte
Kostenerstattungen. In allen Fällen sind die Kosten nachzuweisen und werden nur auf formgerechten Anträgen erstattet. Anträge für jährliche Kosten sind bis spätestens 15.12. des Geschäftsjahres einzureichen, Anträge für monatliche Kosten zu jeder Vorstandssitzung, sonstige Anträge auf Kostenerstattung nach ihrer Entstehung.

§ 4 Beschlüsse die ausschließlich einer Mitgliederversammlung vorbehalten sind § 5 Ausgaben und Investitionen § 6 Ehrungen § 7 Mindestanforderung der Vereinbarung zwischen Verein und Steuerberater
Die Mindestanforderung der Vereinbarung zwischen Verein und Steuerberater soll sicherstellen, dass der Steuerberater neben seinen üblichen Aufgaben eine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand ausübt, sowie eine Kassenprüfung mit abschließendem Bericht vornimmt und die Prüfung sich nicht nur auf Stichproben beschränkt. Um dies zu gewährleisten muss die Vereinbarung mindestens die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

Buchführung Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung Auslage für Hauptversammlung Verantwortlichkeit
Der Steuerberater sichert seinem Mandanten aufgrund der erteilen Vollmacht folgendes zu: § 8 In Kraft treten
Wölfersheim, den 25. März 2013

Angelsportverein Wölfersheim und Umgebung e. V.
Der Vorstand